6. Folge: Grundgesetz 75 Jahre - Teil 3: Pascale Cancik über die Freiheitsrechte in der Weimarer Verfassung und im GG

Shownotes

Wie schon im zweiten Teil meiner Reihe zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes geht es auch hier wieder um Verfassungsgeschichte. Mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde zum ersten Mal die Legitimation staatlicher Herrschaft ganz auf den Gedanken der Volkssouveränität gebaut. Die klassisch-liberalen und politischen Rechte, die im Grundgesetz dominieren, hatten schon ihren Platz in der Paulskirchenverfassung von 1848 /49 gefunden, z.B. Freizügigkeit, Freiheit der Person, Brief-, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und mehr. Das Thema Gleichberechtigung wurde erst in die Verfassung von Weimar geschrieben. Die Durchsetzung der Gleichberechtigung war jedoch wegen der damals verbreiteten antidemokratischen Stimmung äußerst schwierig. Aber auch heute gibt es einen Widerspruch zwischen dem Verfassungstext des Grundgesetzes und der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Darüber spreche ich mit Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht, Geschichte des europäischen öffentlichen Rechts und Verwaltungswissenschaften an der Universität Osnabrück in einem Interview aus dem Jahr 2019.

Links Universität Osnabrück https://www.jura.uni-osnabrueck.de/lehrende/professoren_a_z/prof_cancik/lehrstuhl.html

Interview über „Eskalierende Entbürokratisierungsbürokratie“: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/njw-interview-2023-49-eskalierende-entbuerokratisierungsbuerokratie

Juristendeutsch – Pardon, geht es auch verständlicher? https://www.youtube.com/watch?v=b06Rd9n1uG4

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.