6. Folge: Grundgesetz 75 Jahre - Teil 3: Pascale Cancik über die Freiheitsrechte in der Weimarer Verfassung und im GG
Shownotes
Wie schon im zweiten Teil meiner Reihe zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes geht es auch hier wieder um Verfassungsgeschichte. Mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde zum ersten Mal die Legitimation staatlicher Herrschaft ganz auf den Gedanken der Volkssouveränität gebaut. Die klassisch-liberalen und politischen Rechte, die im Grundgesetz dominieren, hatten schon ihren Platz in der Paulskirchenverfassung von 1848 /49 gefunden, z.B. Freizügigkeit, Freiheit der Person, Brief-, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und mehr. Das Thema Gleichberechtigung wurde erst in die Verfassung von Weimar geschrieben. Die Durchsetzung der Gleichberechtigung war jedoch wegen der damals verbreiteten antidemokratischen Stimmung äußerst schwierig. Aber auch heute gibt es einen Widerspruch zwischen dem Verfassungstext des Grundgesetzes und der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Darüber spreche ich mit Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht, Geschichte des europäischen öffentlichen Rechts und Verwaltungswissenschaften an der Universität Osnabrück in einem Interview aus dem Jahr 2019.
Links Universität Osnabrück https://www.jura.uni-osnabrueck.de/lehrende/professoren_a_z/prof_cancik/lehrstuhl.html
Interview über „Eskalierende Entbürokratisierungsbürokratie“: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/njw-interview-2023-49-eskalierende-entbuerokratisierungsbuerokratie
Juristendeutsch – Pardon, geht es auch verständlicher? https://www.youtube.com/watch?v=b06Rd9n1uG4
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