#34 Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day am 25. Juli in Berlin - Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Fischer

Shownotes

Nach dem Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026 wurden von verschiedenen Seiten Veränderungen und Verschärfungen im Jugendstrafrecht gefordert. Denn kaum war etwas Näheres über den Attentäter bekannt, ein 21jähriger Islamist, Abdul B., der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und auch schon früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurden Fragen gestellt und Behauptungen aufgestellt, die sich zunächst um ein früheres Urteil des Jugendschöffengerichts hier in Berlin drehten. Kritik an diesem Urteil hat die Berliner Justiz inzwischen zurückgewiesen. Die Präsidentin des Kammergerichts und die Generalstaatsanwältin erklärten, die teils in Medien erhobenen Vorwürfe seien undifferenziert und stellten die Unabhängigkeit der Justiz infrage.
Abdul B. ist tot, er wurde einen Tag nach dem Attentat bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Im Mai war er zu einem Jahr und 10 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, er kam jedoch nicht in den Jugendvollzug, also hinter Gitter, sondern das Gericht entließ ihn aus der Untersuchungshaft. Schnell war die Rede vom „Versagen der Justiz“, schnell wurden Verschärfungen im Jugendstrafrecht gefordert. Strafrechtswissenschaftler und Kriminologen halten dagegen, das belege nur, „wie nach jedem furchtbaren Anschlag ein rationales, an Resozialisierung interessiertes Strafrecht in tausenden anderen Fällen in Misskredit gebracht wird“, sagte zum Beispiel der Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn gegenüber Legal Tribune Online (LTO).
Über unberechtigte Vorwürfe und falsche Behauptungen nach dem Attentat auf den Christopher Street Day spreche ich mit Prof. Dr. Thomas Fischer, von 2000 bis 2017 Richter am Bundesgerichtshof, von 2013 bis 2017 Vorsitzender des Zweiten Strafsenats, Kommentator des Strafgesetzbuches, seit 2021 Strafverteidiger und Gutachter; außerdem Kolumnenschreiber, im Spiegel und bei LTO.

Links

Internetseite von Thomas Fischer
https://www.fischer-stgb.de/fischer/

LTO Beitrag von Hasso Suliak zu Reaktionen auf den Anschlag
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/anschlag-csd-berlin-abdul-ballouts-gefaehrder-jugendstrafrecht

Episode #27, u.a. über Jugendstrafrecht
https://menschen-orte-paragraphen.podigee.io/29-neue-episode

Episode #12 Über das Strafen
https://menschen-orte-paragraphen.podigee.io/12-neue-episode

Das Buch über das Strafen
https://www.droemer-knaur.de/buch/thomas-fischer-ueber-das-strafen-9783426276877

Meine Rezension
https://annette-wilmes.de/beitraege/buchbesprechungen/thomas-fischer-ueber-das-strafen

Meine Rezension des Buches "Im Recht" im DLF
https://www.deutschlandfunk.de/bgh-richter-thomas-fischer-das-strafrecht-verstaendlich-100.html

Transkript anzeigen

00:00:10: Menschen, Orte, Paragrafen.

00:00:13: Begegnungen in der Welt

00:00:14: des Rechts.

00:00:16: Ein Podcast von Annette

00:00:17: Wehmes.

00:00:24: Herzlich willkommen zur vierunddreißigsten Folge in meinem Podcast!

00:00:28: Nicht zum ersten Mal mit Prof.

00:00:30: Dr.

00:00:30: Thomas Fischer.

00:00:31: vom Zwei-Tausend bis zwei-tausend-sebzehn war Errichter am Bundesgerichtshof.

00:00:36: Von Zwei tausend dreizehn bis zwei tausenden Vorsitzender des zweiten Strafsinnards Kommentator des Strafgesetzbuches, seit dem Jahr zwanzig Strafferteidiger und Gutachter.

00:00:46: Außerdem ist er Kolumnenschreiber im Spiegel und bei LTO – das war jetzt die Kurzfassung.

00:00:53: Eigentlich waren wir zum Thema Ehrenschutz von Amtsträgern verabredet aber das Gespräch haben wir nun noch einmal aus aktuellem Anlass verschoben.

00:01:01: Anlass sind die Reaktionen in der Öffentlichkeit auf den Anschlag auf den Christopher Street Day um Juli hier in Berlin, kurz CSD.

00:01:14: Denn kaum war etwas Näheres über den Attentäter bekannt.

00:01:17: Ein einundzwanzigjähriger Islamist Abdul B., der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und auch schon früher in Erscheinung getreten ist, also mit Gerichten zu tun hatte oder mit der Polizei zu tun hat, mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, sagt man ja immer ... Da wurden Fragen gestellt und Behauptungen aufgestellt die sich zunächst um ein Urteil des Jugendschöpfengerichts hier in Berlin dreht.

00:01:45: Im Mai war Abdul B nämlich zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, er kam jedoch nicht in den Jugendvollzug also hinter Gitter sondern das Gericht entließ ihn aus der Untersuchungsaft.

00:01:58: Immerhin hatte er neun Monate Untersuchungshaft hinter sich.

00:02:02: Schnell war die Rede vom Versagen der Justiz, dazu hat Thomas Fischer bereits in einem Spiegelinterview Stellung genommen und einiges aus der Sicht des Strafrechtsexperten richtiggestellt.

00:02:13: Darüber reden wir jetzt also auch im Podcast und da die Verabredung so spontan zustande gekommen ist sprechen wir ausnahmsweise per Telefon.

00:02:22: Hallo Thomas ich grüße dich!

00:02:27: Ja, dem schon erwähnten Spiegelinterview habe ich entnommen, dass du das Urteil kennst.

00:02:32: Also du hast es sehr gründlich gelesen – Das Urteil, das das Amtsgericht Tiergarten als Jugendschöpfengericht gefällt hat.

00:02:40: Wie gesagt eine Jugendstrafe von zweiundzwanzig Monaten weil der Angeklagte so heißt es Zwei Propaganda Fotos des IS und das ist der islamische Staat reposted hat, wie es heißt und weil er in den Libanon gereist ist um sich in Syrien dem IS anzuschließen.

00:02:58: Ja was sagst du zu diesem Urteil?

00:03:00: Ja also vollkommen richtig die Anklage und die Vorurteilung durch das Jugendschaftengericht begut auf diesen beiden Vorwürfen.

00:03:08: und dass eine sind ich habe keine nähere Kenntnis davon und habe das auch nicht angeschaut auf irgendwelchen Weiterleitungen oder ein Post von irgendwelchen Propagandaseiten oder Propaganda-Parolen des sogenannten islamischen Staats, also einer terroristischen Organisation.

00:03:30: Und das andere ist der Hauptvorwurf in diesen Verfahren über das jetzt vielfach berichtet wurde Betraf eines Straftats nach Paragraph neunundachtzig A Strafgesetzbuch Vorbereitung einer terroristischem Straftat durch Ausreisen In diesem Fall ausreisen zum Zweck sich Bedienung von Waffen unterweisen zu lassen, in der Absicht möglicherweise eine terroristische Straftat zu begehen.

00:03:55: Auf dieser Basis ist er angeklagte und inzwischen verstorbener, wie wir wissen, angeklagt ausgereist in den Libanen und hat von dort aus auf, wie das Angstgericht festgestellt hat relativ dilettantischer Weise versucht Kontakt mit irgendwelchen Personen aufzunehmen, die mit dem IS in Verbindung stehen und die ihnen dazu zu verhelfen sollten von Libanon nach Syrien auszureisen.

00:04:22: Und sich dann dort dem IS anzuschließen.

00:04:24: Was ihm aber nicht gelungen ist offenbar?

00:04:26: Was ihn nicht gelogen ist er wurde als bald festgenommen von den Libanesischen Hürden und wurde auch dort verurteilt wegen eines Straftatbestandsdienstes.

00:04:37: bei uns nicht gibt Anreizung zu religiösen Konflikten glaube ich.

00:04:41: heißt das Nachdem er drei Monate Untersuchungshaft verbüßt hat, in Libanon wurde er dann zu drei Monaten Freitschaft verurteilt.

00:04:49: Das heißt man hat ihn wieder freigelassen und dann wieder Deutschland zurückgeführt.

00:04:54: Dort wurde er am Flughafen festgenommen und als bald wieder in Untersuchungskraft genommen.

00:05:00: In Deutschland hat der sechs Monate Untersuchshaft erlitten bevor das Jugendschöpfengericht-Tiergarten darüber entschieden hatte.

00:05:10: Strafrahmen schon geredet.

00:05:12: Zweiundzwanzig Monate, also ein Jahr zehn Monate Jugendstrafe.

00:05:16: steht diese Strafe im Verhältnis zu dem redestehenden Straftatbestand?

00:05:21: Ich habe das Urteil des Amtsgerichtsklammer auf Jugendschöpfengerichtsklama zu Berlin-Tiergarten zur Kenntnis erlangt und habe es sehr sorgfüllig gelesen Und auch das vorangegangen Urteil der Täter war ja schon einmal vorverurteilt worden wegen einer Körperverletzung auf dem Schulhof und wegen einer bräuberischen Erpressung, die er offenbar zugunsten eines Kumpels begangen hat.

00:05:48: Also da hatte jemandem an der Bushaltestelle ein paar Kopfhörer abgepresst und die dann an seinen Kumpel abgegeben.

00:05:57: Gut das war die Vorverurteilung, da war er vierzehn Jahre alt als er es gemacht hat.

00:06:03: Jetzt war er also bei der neuen Verurteilung, weil er achtzehn Jahre alt.

00:06:06: Also er war mehr als achtzehnt

00:06:09: war er.

00:06:10: Er war zwischen achtzehen und neunzehnten.

00:06:13: Ja, acht, achtzehin und X ja.

00:06:15: Das heißt also er war nicht mehr Jugendlicher sondern er war heranwachsender.

00:06:20: Und in dieser Zwischenzeit zwischen Vollendung des achzenten und Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres in diesen drei Jahren bis zum einundzwanzigten, ist man nach der deutschen gesetzlichen Regelung sogenannte Heranwachsender.

00:06:33: Und da muss dann halt das zuständige Gericht darüber entscheiden ob auf Personen die im diesem Alter zur Tatzeit sich in diesem Alter befunden haben entweder als Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafricht angewendet werden.

00:06:47: Das ist eine Einzelfallsentscheidung.

00:06:51: dass Jugendschöpfengericht Tiergarten hat, soweit ich das beurteilen kann.

00:06:56: Und zwar nach intensiver Lektüre des Urteils sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sondern hat viele Besichtspunkte abgewogen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschuldigte, Angeklagte, der zur Tatzeit und auch in so einem Zeitpunkt des Urtes ja noch bei seiner Mama und seinen beiden Schwestern wohnte keine Ausbildung hatte, keinen Lebensplan und auch sonst sich irgendwie muss man sagen doch relativ unreif gezeigt hat dass dieser noch einen Jugendlichen gleichzustellen sei.

00:07:30: Das ist eine Entscheidung die man einfach nur akzeptieren kann oder auch nicht oder zu der man einfach sagen kann bei Menschen die als sogenannte in Anführungszeichen Islamisten Schlusszeichen bezeichnet werden darf das auf gar kein Fall angenommen werden.

00:07:48: Das ist aber eine Überlegung, die mit rechtlichen Gesichtspunkten sehr wenig und überwiegend mit rechtspolitischen und allgemein politischen Gesichtspunten zu

00:08:00: tun hat.

00:08:08: Ja da gehst du jetzt mehr oder weniger auf diese Forderungen ein von Dobrindt unter anderem das man für die sogenannten Gefährder eben ein anderes Strafrecht also kein Jugendstrafrecht des Erwachsenen-Strafrechts immer anwenden sollte.

00:08:23: Ja, das ist nach meiner Ansicht wirklich erstaunliche Forderung.

00:08:28: Die nicht nur von dem Bundesinnenminister Dobrindt erhoben worden ist sondern auch in manchaler anderen Zusammenhang und die soweit ich das heute sehe auch vielfach begrüßt worden oder als ein Anführungszeichen mal einen Anfang Schlusszeichen oder ähnliches beschrieben worden ist.

00:08:48: Die Frage ist halt es gibt Strafrecht Es gibt Jugendstrafrecht und es gibt Polizeirecht, das heißt Präventionsrecht.

00:08:57: Und herzugehen und zu sagen für bestimmte Straftaten also Straftat mit einer bestimmten möglicherweise vorliegenden Motivation die auf einen in Anführungszeichen islamistischen Schlusszeichen oder terroristischen Hintergrund oder eine Motivazione diesen Zusammenhang schließen lässt darf auf gar keinen Fall Jugendstrafrecht angewendet werden.

00:09:22: Das ist ja die letzten Endes die Forderung, ich halte das für ehrlich gesagt ziemlich absurd und für glatt widersprüchlich zum Grundgedanken des Jugendstraftrechts, dass er gerade nicht auf abstrakte Gefährdungen sondern auch eine individuelle Beurteilung abstellt ob ein Straftäter der zwischen vierzehn-und achtzehn Jahren alt ist oder zwischen achtzehn und einundzwanzig Jahren alt ist.

00:09:51: Eine Vergewaltigung begeht, einen Raubbegeht eine Betreuungsbildstraftat begeht oder nach dem Libanon ausreist um sich dort auf vollkommen durchgeknallte Weise einer terroristischen Organisation im Ausland anzuschließen hat ja zunächst mal keine unmittelbare Beziehung zu der Frage ob diese betreffende Person von ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihrem Reifegrad, ihrer Verantwortungsfähigkeit und so weiter als Erwachsenheit zu behandeln ist.

00:10:25: Also als voll verantwortlicher Mensch oder ob er insoweit psychologisch noch einem Jugendlichen gleich steht.

00:10:34: Das heißt eine Menschen der sich in der Entwicklung befindet, der unsicher ist, der noch keinen wirklichen Weg in seinem Leben gefunden hat usw.

00:10:43: Und diese Art von Einschätzung und Beurteilung eben nach dem Jugendstrafrecht hat sich ja auch über viele Jahrzehnte bewährt, oder?

00:10:51: Das Jugendstraftrecht ist im Jahr, glaube ich, neun zwanzig eingeführt worden.

00:10:55: Er hat sich mehr als einhundert Jahre in jeder Hinsicht bewährt.

00:11:01: Natürlich gibt es immer Fehler wie bei allen Entscheidungen.

00:11:04: Strafrecht, Einzelfallsentscheidungen, Betrachtungen von einzelnen Persönlichkeiten Prognosen und so weiter sind auf gar keinen Fall fehlerresistent.

00:11:17: Es gibt Fehler, die damit beschäftigten Personen und Institutionen bemühen sich Nachkräften solche Fehler zu vermeiden.

00:11:27: Sie kommen aber leider unvermeidlich immer wieder vor.

00:11:34: Für das Jugendstrafeld insgesamt ist eine der ganz großen Erfolgsgeschichten des deutschen und europäischen Strafrechts.

00:11:42: Und jetzt noch mal zurück zu dem Urteil des Jugendschöpfengerichts, in diesem Fall Abdul B., hat es denn da Fehler gegeben die dem Gericht vorgeworfen werden können?

00:11:53: Nach meiner Ansicht hatte solche Fehler, die den Gericht hervorgeworsen werden können auf gar keinen Fall gegeben.

00:12:00: also aus der Fülle meiner doch einige Jahrzehnte umfassenden praktischen Erfahrungen im Strafverfahren

00:12:09: Du warst ja auch selber Strafrichter, Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer.

00:12:13: Ich war Anzrichter und Mitarbeiter im Gesetzgebungsverfahren über solche Fragen.

00:12:19: ich war Vorsitzende an der großen Strafkammer am Landgericht und ich war viele Jahre lang Revisionsrichter beim Obersten Bundesgericht.

00:12:28: also ich glaube schon dass sie überall ein gewisses Maß an praktische Erfahrungen verfüge.

00:12:33: und nach intensiver Lektüre des Urteils des Jugendschöpfengrids Berlin-Tiergarten kann ich sagen, dieses Urteil enthält keine Rechtsfehler.

00:12:42: Um das mal so auszudrücken.

00:12:44: und eine andere Frage ist natürlich ob man sagen könnte dass Verfahren selbst hat irgendwelche Fehler beinhaltet oder offenbart bei nähester Analyse Fehler die möglicherweise zu einer Gefährdung geführt haben?

00:13:03: Das wird man vermutlich nicht.

00:13:05: soweit Ich informiert bin wird man das nicht bestreiten können.

00:13:09: Also Grundlage ist ja immer die Frage, hätte man es verhindern können?

00:13:13: Dazu muss man sagen auf dieser Welt hätte man retrospectiv betrachtet also im Nachhinalen gesehen immer praktisch alles verhinderen können wenn man vorher gewusst hätte was man hinterher weiß.

00:13:28: so ist es auch in diesem Fall.

00:13:30: Das soll jetzt natürlich keine Absolution sein für alle Fehler die da möglicherweise begangen worden sind.

00:13:37: soweit ich weiß, gab es in irgendwelchen Analysezentren Terror und so weiter Informationen.

00:13:45: Und auch sonst wo irgendwelche Informationen die wenn sie denn dem Gericht bekannt gewesen wären möglicherweise zu einer anderen Entscheidung über den Vorbehalt der Strafaussetzung zur Bewährung geführt hätten.

00:14:00: Es ist ja anders als vielfach berichtet, nicht etwa der Angeklagte also dann der spätere Täter einfach mal so auf Bewährung geglassen worden.

00:14:10: Sondern das Gericht hat festgestellt eine Strafaussetzungsbewährung kommt derzeit nicht in Betracht.

00:14:17: aber wir geben dem Angeclagten noch eine allerletzte Chance zu zeigen dass seine Bekundungen er habe sich von allen terroristischen Aktivitäten und so weiter, der Ideologie des IS losgesagt.

00:14:35: Und werde jetzt ein ordentlicher Mensch werden zu glauben?

00:14:39: Die haben ihm das halt einfach geglaubt!

00:14:41: Das ist ja auch erlaubt, dass ein Gericht etwas glaubt.

00:14:45: Das ist ehrlich gesagt die Aufgabe eines Gerichts.

00:14:47: Ja, das Gericht entscheidet aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung auf der Grundlage dessen was in die Haupthandlung eingeführt worden ist.

00:14:56: Hätte da irgendjemand gesagt, der hat ja schon wieder dies hier gemacht oder jenes gemacht.

00:15:01: Oder er hat schon wieder Kontakt zum IS aufgenommen hätte man das vermutlich möglicherweise anders beurteilt.

00:15:08: aber diese Informationen lagen dem Gericht gar nicht vor und ob sie überhaupt zutreffen ist im Moment auch nicht belegt.

00:15:17: also jeden Tag liest man viel hört viel und nimmt starke Meinungen wahr.

00:15:24: Aber ich glaube nicht, ehrlich gesagt nicht, dass sich an solcher Fall innerhalb von wenigen Tagen wieder Begriff immer so schön heiß lückenlos

00:15:33: aufklären.".

00:15:37: Naja hier in Berlin ist ja wohl auch schon der erste Hof nach einem Untersuchungsausschuss laut geworden.

00:15:51: Wenn so ein Anschlag passiert oder eine andere brutale Tat dieser Art, so eine schreckliche Tat dann braucht man eben nicht lange zu warten bis Rufe nach Verschärfungen im Umgang mit Straftätern aber auch eben mit möglichen Straftätern.

00:16:05: Darüber haben wir ja eben gesprochen laut werden.

00:16:08: also rufe aus der politik Allgemeinen Öffentlichkeit, aber auch aus den Medien.

00:16:15: Aus bestimmten Medien vor allem immer wieder.

00:16:18: Kennst du auch solche Forderungen aus professionellen Kreisen?

00:16:22: Also aus Expertenkreisen, Strafrechtsexpertenkreise?

00:16:27: Wer auch immer jetzt als strafreiche Experte bezeichnet werden soll oder könnte.

00:16:32: es gibt Menschen die sagen oder veröffentlichen ihre persönliche Meinung unter dem Gesichtspunkt ich bin Experte und Daran habe ich ja zunächst mal nichts zu kritisieren.

00:16:46: Es ist ja nicht meine Aufgabe, anderen Menschen in ihr Expertentum abzuerkennen.

00:16:51: Ich forsche dann gelegentlich nachvorher dieses Expertenturm jeweils stammen soll und worin es begründet ist.

00:16:59: Rechtspolitiker oder Politiker im Allgemeinen sind natürlich da in einer ganz andere Positionen, die meinen innerhalb von einem oder zwei Tagen irgendetwas heraushauen zu müssen.

00:17:13: Was Ihre Agenda insgesamt nützt und was Ihrem Standing insgesamt nützen.

00:17:18: Die meisten von denen, die es dazu geäußert haben, so weit ich das erkennen kann keinerlei Erfahrung also keinerlei praktische Erfahrungen weder im Strafrecht noch im Jugendstrafrecht, noch sonstwo sondern vertreten halt irgendeine als populär angesehene Meinung.

00:17:34: Das ist ja vollkommen legitim und ist ein Teil der politischen Diskussion, die ganz große Menge der Menschen, die sich soweit ich weiß auf sozialen Medien oder sonst wo zu diesem Fall geäußert haben und ihre Meinungen kundgetan haben zu dem Urteil des Jugendschöpfengrists Berlin vom Mai.

00:18:01: Wir haben ja erstens überhaupt keine Kenntnis, auch nicht die geringste Kenntnisse von diesem Urteil.

00:18:07: Zweitens auch nicht der geringsten Kenntniss von den rechtlichen Grundlagen und drittens leider Gottes erhalten es auch nicht ansatzweise für erforderlich, Kenntness zu nehmen von den jeweils anzuwenden und angewendeten Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes.

00:18:25: Das ist eine bedauerliche und schmerzliche Erfahrungen, die man aber immer wieder macht.

00:18:31: Die Menschen hauen halt irgendwas raus weil sie empört sind vielleicht auch zurechtempört sind, weil sie emotional angegriffen sind und weil sie meinen jetzt müssen wir endlich bei jeder bei jeder solchen schrecklichen Tat malen.

00:18:46: Jetzt müssen wir mal endlich klare Kante gezeigt werden Und ähnliche Maßnahmen müssten ergriffen werden.

00:18:53: Je näher man den Dingen kommt desto unklarer werden Sie Und das so widersprüchlicher werden auch solche Statements.

00:19:02: Denn wenn man solche Äußerungen wirklich ernst nehmen und weiter spinnen würde, würde es darauf hinauslaufen alle einzusperren weil von jedem Menschen kann schließlich irgendwann eine Gefahr ausgehen?

00:19:14: Das ist in der letzten Konsequenz vollkommen richtig.

00:19:16: die Frage die sich eigentlich und im Grundsatz nach jeder Straftat stellt ist welches Maß an Gefährdung kann unsere Gesellschaft und kann unsere Rechtsordnung akzeptieren, welche Maßnahmen können ergriffen werden um Gefährdungen auszuschließen.

00:19:35: Und wir dürfen glaube ich auch niemals vergessen dass wir hier in einem freiheitlich demokratischen Staat leben und in keiner Diktatur.

00:19:42: das dürfte zutreffen.

00:19:44: also man könnte gefahren selbstverständlich weiter reduzieren.

00:19:49: es gibt überhaupt keinen Zweifel daran dass das technisch möglich wäre.

00:19:52: Dass das organisatorisch möglich wäre, ob es verfassungsrechtlich möglich wäre ist eine ganz andere Frage.

00:19:58: Vor dem Hintergrund dieses Anschlags in Berlin haben wir es mit einem sogenannten Gefährder zu tun.

00:20:05: Der Gefährdner ist ja kein rechtlicher Begriff, also kein strafrechtlicher und auch kein verwaltungsrechtlicher oder sonst wie fassbarer Begriff.

00:20:14: Das ist ein Begriff der kriminalistischen Praxis Und da gibt es irgendwelche Kriterien von irgendwelchen Kriminalämtern, die sagen ja ein Gefährder ist wenn XYZ.

00:20:29: Aber das ist kein Begriff der in irgendeinem Gesetz vorkommt und gegen Gefährde kann man dann nach den Landespolizeigesetzen, sechzehn verschiedene.

00:20:38: und dem Bundespolizei-Gesetz kann man denn irgendwelcher Maßnahmen anordnen?

00:20:43: Das mag sein!

00:20:44: Es ist auch im einzelnen Hochgradigumstritten.

00:20:48: Das Bundeskriminalamt hat offenbar mitgeteilt, wie ich zur Kenntnis genommen habe.

00:20:52: Dass es derzeit eine Liste von Vierhundertzehn sogenannten Gefährdern führt.

00:20:57: Dazu muss man sagen vierhundertneun von diesen Gefährdern haben in den letzten drei oder sechs Monaten keinen terroristischen Anschlag begangen sondern nur unser Täter aus Berlin.

00:21:09: das soll jetzt keine Exkultation von irgendwem sein sondern einfach nochmal hinweist Es gibt natürlich wesentlich mehr Personen, die in Deutschland leben.

00:21:20: Die Ideologien zuneigen, sagen wir mal salafistischen, terroristischem, rechtsterroristischem Rechts- und linksextremistische Revolutionstheorien und Ideologie anhängen, die Gewalt befürworten und sagen, ja Gewalt ist ein legitimes Mittel unserer sozialen Revolution.

00:21:42: Das sind wahrscheinlich nicht vierhundertzehn sondern vielleicht vierzigtausend, einfach normal jetzt so ins Blaue hinein geschätzt.

00:21:50: Die Frage ist, ist es Aufgabe des Rechtsstaats und ist es Kompetenz des Rechts Staates?

00:21:57: Und unter welchen Bedingungen könnte der Rechtsstaat das Verwirklichen diese Personen rund um die Uhr dreihundertsechzig Tage im Jahr und vierundzwanzig Stunden am Tag live zu überwachen ob die vielleicht gerade irgendwas irgendwo hinsprayen oder irgendeinen terroristischen Anschlag vorbereiten, oder sich mit irgendwem treffen oder andere verdächtige Unternehmungen begehen.

00:22:26: Ich glaube das ist nicht möglich.

00:22:28: Das ist organisatorisch polizeilich, organisatorische und nicht umsetzbar.

00:22:35: Das verkündet übrigens wenn ich es bemerken darf auch die Partei Alternative für Deutschland.

00:22:42: Die schließen daraus natürlich, dass man einfach mal alle Ausländer abschieben solle.

00:22:48: Weil man die gar nicht überwachen kann.

00:22:51: Das wäre ja auch ein guter Kurzschluss.

00:22:54: Jener wie er kann, kann man nur sagen.

00:22:57: Wir haben das für Absurd.

00:22:58: also im Ergebnis wenn etwas Schreckliches passiert ist fragt jeder.

00:23:04: anschließend hätte man es verhindern können?

00:23:07: Die Antwort ist in neunundneunzig, neun, neuen Prozent der Fälle ja.

00:23:12: Natürlich hätte man es verhindern können wenn man vorher gewusst hätte was man hinterher war.

00:23:17: Das ist aber nicht die eigentliche Frage sondern die Frage Hätte Man Es Verhindern Können?

00:23:22: und Frage zwei Wer Ist Tult Daran Dass Es Nicht Verhindert wurde?

00:23:27: Frage Zeichen richtet sich Ja auf die nachträgliche Analyse Irgendwelcher Verfahren Und dazu kann man nur sagen, in diesem Fall auf der Grundlage der mir ausschließlich aus den Medien bekannten Informationen muss man sagen.

00:23:46: Also erstens hätte man es verhindern können und zweitens hat es verhinder können durch relativ naheliegende Maßnahmen zum Beispiel die Einspeisung von Informationen von den damit befassten Behörden in das gerichtliche Verfahren gegen den späteren Abentäter.

00:24:04: Im Mai, zwanzig, sechsundzwanzig

00:24:07: oder vielleicht auch engmaschige Bewährungsauflagen?

00:24:10: Da bin ich mir nicht ganz sicher.

00:24:12: Wenn der sich jeden Tag zwar mehr hätte melden sollen bei der Polizei, Inspektionen und Polizisten wie sowieso viel ob das wirklich verhindert hätte dass er das getan hat was er getan hat Das gedacht hat was ihr gedacht hat Und das geplant hat was sie geplant Hat das weiß ja kein Mensch.

00:24:29: Also, der war ja nicht wegen Fluchtgefahr verdächtig.

00:24:32: Der musste sich ja nicht zweimal oder dreimal oder einmal pro Tag bei der Polizei melden um zu beweisen, dass er noch da ist und nicht in Syrien.

00:24:41: Besonders er sollte sich einfach nur mal melden.

00:24:44: Und dann hat er auch andere Auflagen usw.

00:24:48: Ich bin mir nicht sicher ob diese sogenannte eng maschiggere Überwachung da wirklich erfolgreich gewesen wäre.

00:25:03: Aber um deinen Gedanken von eben noch mal aufzugreifen, also du meinst es hat unter anderem auch jetzt im Nachhinein gesehen an fehlenden Informationsflüssen gelegen.

00:25:13: Aber das kann man ja auch dem Gericht nicht zurechnen.

00:25:16: Auf gar keinen Fall kann man das!

00:25:17: Das Gericht entscheidet auf der Grundlage dessen was es war ist.

00:25:22: und ein Gericht und auch das Jugendschöpfengericht Berlin Tiergarten ist ja nicht verpflichtet einfach mal ins Blaue hinein bei allen möglichen Denkbaren Behörden in der Bundesrepublik zu fragen, ob es irgendwelche Erkenntnisse gibt.

00:25:37: Wenn überhaupt wäre das Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht des Gerichts.

00:25:42: Und soweit ich das wirklich erkennen kann hat das Jugendschöpfengericht hier ganz gewiss keine rechtsvielhafte Entscheidung getroffen.

00:25:52: Die haben sich das nicht einfach gemacht.

00:25:54: Wir haben die Risiken erkannt, haben die Chancen erkannt.

00:25:59: Wir haben ab der Grundlage der Ihnen zur verfügenden Informationen über die Frage der Strafzumessung entschieden.

00:26:07: Anlass war ja eben die Entscheidung eines Jugendschöpfengerechts in einem Fall, der sich dann später nach dieser Entscheidung zu etwas Schrecklichem entwickelt hat was keiner vorher gesehen konnte – in diesem Maße jedenfalls nicht!

00:26:19: Aber Grundlage dieses Almen ist ja auch das Jugendstrafrecht.

00:26:23: Darüber haben wir auch gesprochen, aber wer mehr darüber wissen will zum Beispiel wo die Unterschiede zum erwachsenen Strafrecht liegen und warum das so ist der kann gern Folge sieben zwanzig in diesem Podcast anhören.

00:26:35: da haben wir schon einmal im zweiten Teil dieser Folge darüber gesprochen.

00:26:40: dazu gibt es dann aber auch einen Link in den sogenannten Show Notes.

00:26:44: Darf ich noch eine ganz kleine Anmerkung nachschieben?

00:26:46: Das sogenannte jetzt schon vielfach erwähnte Jugendschöffengerecht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Leinrichtern, sogenannten Jugendschöffen.

00:26:56: Und jeder dieser drei Richter hat dieselbe Stimmgewalt und dieselbe Bedeutung.

00:27:02: also jegliche Beschuldigung eines Richters dieser Kammer oder gar des Vorsitzenden dieser Kamma entbehrt schon im Ansatz jeder Grundlage.

00:27:15: Ein Vorsitzender eines Jugendschaftengerichts hat kein Übergewicht, es könnte sein dass er einfach überstimmt wurde.

00:27:22: Und

00:27:23: so was ist auch schon vorgekommen?

00:27:24: Das

00:27:24: ist nicht nur einmal sondern tausendmal vorgekommen.

00:27:27: ja ich will darauf nur hinweisen also diese übliche und diese vielfach zuläsende Beschimpfung in Anführungszeichen des Richters Schlusszeichen Nach meiner Ansicht relativ abwegig.

00:27:43: Ja, dann nochmal wer etwas mehr wissen will der kann noch mal in meinem Podcast nachhören Sollte sich aber vielleicht erst mal diese Folge anhören.

00:27:52: Vielen Dank jedenfalls Professor Dr.

00:27:54: Thomas Fischer, vielen dank Thomas dass du so spontan zu diesem Gespräch am Telefon bereit warst.

00:28:01: über die Tonqualität ja gut das ist dann ebenso.

00:28:04: telefon ist nicht am Mikrofon Aber man hat doch einiges erfahren können und unser Gespräch über Ehrenschutz von Amsträgern Das habe ich ja am Anfang erwähnt.

00:28:14: das wird dann in einer der nächsten Folgen in meinem Podcast veröffentlicht werden.

00:28:18: Das ist versprochen.

00:28:20: Also alles Gute Thomas, auf Wiederhören und dann hoffentlich auch auf Wiedersehen!

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