#30 Wenn psychisch Kranke Straftaten begehen – Gespräch mit dem Berliner Strafverteidiger Georg C. Schäfer
Shownotes
Über die schwierigen Zustände in den Krankenhäusern des Maßregelvollzugs spreche ich mit Rechtsanwalt Georg C. Schäfer, Fachanwalt für Strafrecht. Er ist im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin und Vorsitzender einer Besuchskommission für die Psychiatrie im Land Berlin. Er arbeitet bundesweit als Strafverteidiger und ist besonders im Maßregelvollzug engagiert.
Personen, die im Zustand einer psychiatrischen Erkrankung oder im Zusammenhang mit einer Drogensucht eine Straftat begangen haben, werden nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, sondern im Maßregelvollzug untergebracht. In der Regel geht es um Gewalttaten - Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Brandanschläge oder Sexualdelikte. Die Täter – es gibt auch wenige Täterinnen – sind wegen ihrer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Wichtig: diese Delinquenten sind nicht zu verwechseln mit den Sicherungsverwahrten. Die werden nach der Verbüßung einer Haftstrafe weiterhin in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht, wenn sie als gefährlich gelten. Die im Maßregelvollzug Untergebrachten indes sind Patienten.
Links
Rechtsanwalt Georg Schäfer
https://www.die-strafverteidiger-berlin.de/ueber-mich-1/schaefer
Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
https://www.lwl-massregelvollzug.de/de/was-ist-massregelvollzug/
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V.
https://www.bapk.de/massregelvollzug.html
Meine Sendung über Straftäter in der Psychiatrie
https://annette-wilmes.de/beitraege/rechtspolitik/straftaeter-in-der-psychiatrie
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